Was der digitale Euro ist

Der digitale Euro ist digitales Zentralbankgeld der Europäischen Zentralbank (EZB) – eine elektronische Form des Euro, ausgegeben und garantiert von der Notenbank selbst. Er soll Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen: Wer weiter mit Scheinen und Münzen zahlen will, kann das tun. Anders als beim Guthaben auf dem Girokonto, das eine Forderung gegen eine Geschäftsbank ist, hielte man beim digitalen Euro echtes Notenbankgeld – ähnlich wie bei einem Geldschein, nur eben digital.

Wichtig zur Einordnung: Der digitale Euro ist kein Krypto-Asset wie Bitcoin. Sein Wert ist nicht volatil, und ausgegeben werden soll er über Banken und regulierte Zahlungsdienstleister; für Verbraucher soll die Basisnutzung kostenlos und unverzinst sein.

Was das EU-Parlament beschlossen hat

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 23. Juni mit deutlicher Mehrheit seine Position zum digitalen Euro festgelegt. Damit ist ein wichtiger Etappensieg erreicht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Die EU sieht im digitalen Euro auch ein strategisches Projekt: eine europäische Alternative zu US-Anbietern wie Visa, Mastercard und PayPal, die zusammen rund 61 Prozent der Kartenzahlungen im Euroraum kontrollieren.

Warum eine Besitz-Obergrenze geplant ist

Der Kern der Debatte ist eine Obergrenze für den Besitz. Der Hintergrund: Könnten Bürgerinnen und Bürger beliebig viel Geld vom Girokonto in den digitalen Euro umschichten, drohte den Geschäftsbanken ein massiver Mittelabfluss – besonders in Krisenzeiten, wenn viele gleichzeitig in das als sicher geltende Notenbankgeld flüchten. Banken brauchen Einlagen aber, um Kredite zu vergeben. Eine Obergrenze soll diesen Abfluss begrenzen und die Finanzstabilität sichern.

Eine feste Zahl steht bewusst nicht im Gesetzestext – die genaue Höhe ist laut EU-Parlament noch nicht festgelegt. Der Entwurf regelt nur den Mechanismus: Die EZB soll eine Obergrenze empfehlen, die EU-Kommission sie festlegen und regelmäßig überprüfen. In Papieren der EZB kursiert seit Längerem die Größenordnung von rund 3.000 Euro pro Person als getesteter Richtwert; beschlossen ist dieser Betrag aber nicht. Für Unternehmen soll deutlich strenger gelten: Sie dürften digitale Euro nur sehr kurz halten.

Datenschutz und Offline-Funktion

Datenschutz soll „by design" in der Technik verankert sein; die EZB soll Nutzer nicht anhand von Transaktionsdaten identifizieren können. Besonders privatsphärefreundlich soll die Offline-Funktion werden: Zahlungen direkt von Gerät zu Gerät, ohne aktive Internetverbindung und ohne zentrale Datenspeicherung – mit einer Anonymität, die der von Bargeld nahekommt. Datenschützer bleiben dennoch skeptisch, vor allem beim Online-Modus, und fordern strengere Garantien für kleinere Beträge.

Zeitplan und Einordnung

Das Verhandlungsmandat soll Anfang Juli im Plenum bestätigt werden, danach beginnen die Gespräche mit dem EU-Rat. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch 2026 gilt als möglich; die eigentliche Ausgabe des digitalen Euro wird frühestens 2029 erwartet. Unterm Strich: Die Grundsatzentscheidung ist gefallen, die politisch heikelste Zahl – die Besitz-Obergrenze – bleibt aber offen und dürfte das Streitthema der kommenden Monate werden.