Die Europäische Kommission hat den Weg für eine staatliche Großförderung zugunsten eines Münchner Technologie-Start-ups freigemacht. Genehmigt wurde ein deutscher Direktzuschuss von 76 Millionen Euro für die QuantumDiamonds GmbH, die in München eine Produktionsstätte für hochpräzise Halbleiter-Prüfsysteme aufbauen will. Brüssel stuft das Vorhaben als verträglich mit dem europäischen Beihilferecht ein.

Wer gefördert wird

Empfänger ist QuantumDiamonds, ein 2022 gegründetes Münchner Unternehmen aus der Quantensensorik. Im Kern steht ein Quanten-Diamant-Mikroskop: Synthetische Diamanten mit gezielt eingebauten Fehlstellen – sogenannten Stickstoff-Fehlstellen-Zentren – dienen als extrem empfindliche Sensoren für die Magnetfelder, die elektrische Ströme in einem Chip erzeugen. Damit lassen sich die Strompfade in modernen, mehrlagig gestapelten Chip-Gehäusen dreidimensional und zerstörungsfrei sichtbar machen, ohne das Bauteil zu öffnen. Das adressiert ein wachsendes Problem der Branche: Bei modernem Advanced Packaging mit Chiplets und winzigen Durchkontaktierungen wird die Fehlersuche immer schwieriger.

Wie viel Geld – und wofür

Die Kommission genehmigte einen Direktzuschuss von rund 76 Millionen Euro aus Mitteln von Bund und Freistaat Bayern. Das Geld fließt in den Aufbau der Produktionsstätte, die laut Kommission „eine hochauflösende und dreidimensionale Prüfung moderner Chips" erlauben soll. QuantumDiamonds selbst hatte den Bau bereits im Dezember angekündigt und beziffert das Gesamtinvestitionsvolumen auf 152 Millionen Euro – nach eigener Darstellung soll im Münchner Osten die weltweit erste Fabrik dieser Art entstehen. Die öffentliche Förderung deckt damit rund die Hälfte der Kosten.

Warum Brüssel zustimmen musste

Staatliche Subventionen an einzelne Unternehmen sind in der EU grundsätzlich genehmigungspflichtig, weil sie den Binnenmarkt-Wettbewerb verzerren können. Die Kommission prüft solche Beihilfen daher routinemäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit – im konkreten Fall erhob sie keine Bedenken und sah die Förderhöhe durch eine nachgewiesene Finanzierungslücke gedeckt. Rechtliche Grundlage ist das Europäische Chip-Gesetz (EU Chips Act), das ausdrücklich Spielraum für die Förderung sogenannter „first-of-a-kind"-Anlagen in der Halbleiter-Wertschöpfungskette schafft. Die Maßnahme trage dazu bei, „die Position und Autonomie der EU in der Halbleiter-Wertschöpfungskette zu stärken", so die Kommission.

Einordnung: Baustein für Europas Chip-Souveränität

Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe jüngerer Chips-Act-Genehmigungen ein, mit denen Brüssel und Berlin nach dem Rückzug großer Player wie Intel verstärkt auf eigene europäische Stärken setzen. QuantumDiamonds gilt dabei als Hoffnungsträger: Anders als bei klassischen Megafabriken geht es hier nicht um die Massenproduktion von Chips, sondern um die kritische Mess- und Prüftechnik dahinter – ein Bereich, in dem Europa seine Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern verringern will. Beobachter trauen dem Start-up zu, in seiner Nische langfristig eine ähnlich tragende Rolle zu spielen, wie sie der niederländische Lithografie-Konzern ASML in der Chipfertigung einnimmt.