Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Minnesota hat Ermittlungen der Regierung von Präsident Donald Trump gegen prominente politische Gegner gestoppt. US-Bezirksrichter Patrick Schiltz erklärte mehrere Vorladungen (Subpoenas) des Justizministeriums (Department of Justice, DOJ) für verfassungswidrig und hob sie auf. Betroffen war unter anderem Minnesotas Gouverneur und früherer Vizepräsidentschaftskandidat der Demokraten, Tim Walz (ABC News, Washington Post).

Worum es bei den Ermittlungen ging

Das Justizministerium hatte die Vorladungen im Januar 2026 verschickt. Offiziell ging es um den Verdacht, Amtsträger in Minnesota hätten die Durchsetzung des Bundes-Einwanderungsrechts behindert. Hintergrund war eine groß angelegte Einwanderungsoperation der Bundesbehörden, an der zeitweise mehr als 3.000 Bundesbeamte beteiligt waren und die in Minnesota zu breiten Protesten führte (Handelsblatt).

Die Vorladungen verlangten umfangreiche Unterlagen nicht nur von Walz, sondern auch von Generalstaatsanwalt Keith Ellison, dem Minneapolis-Bürgermeister Jacob Frey, der St.-Paul-Bürgermeisterin Kaohly Her sowie von Behörden in den Bezirken Hennepin und Ramsey (Courthouse News).

Die Begründung des Richters

Richter Schiltz kam zu dem Schluss, der „vorherrschende Zweck" der Vorladungen sei es gewesen, die Amtsträger zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Einwanderungsrechts zu zwingen sowie sie zu schikanieren und an ihnen Vergeltung zu üben, weil sie diese Unterstützung verweigert hatten. Die Verbindung zwischen den verlangten Informationen und einer möglichen Straftat reiche von „äußerst schwach bis nicht vorhanden", schrieb Schiltz. Die Vorladungen seien „nicht ausgestellt worden, um zu ermitteln, sondern um zu schikanieren, zu nötigen und Vergeltung zu üben" (ABC News).

Der Richter verwies dabei auf den 10. Verfassungszusatz, der es dem Bund untersagt, Bundesstaaten zur Durchsetzung von Bundesrecht zu zwingen. Zudem beträfen die geforderten Unterlagen weitgehend verfassungsrechtlich geschütztes Handeln. Das Justizministerium habe es nicht geschafft, „eine einzige plausible ermittlungstechnische Rechtfertigung" vorzulegen.

Reaktionen und Kontext

Walz nannte die Entscheidung einen „Sieg für den Rechtsstaat und unsere Demokratie". Generalstaatsanwalt Ellison erklärte, der Fall „sollte jeden Amerikaner beunruhigen". Das Justizministerium verteidigte sein Vorgehen: Man nehme „die rechtswidrige Behinderung von Strafverfolgungsmaßnahmen des Bundes äußerst ernst" und werde weiter ermitteln. Ob die Regierung Berufung einlegt, war zunächst offen.

Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über das Vorgehen der Trump-Regierung gegen politische Gegner ein. Kritiker werfen der Regierung eine Instrumentalisierung („Weaponization") der Justiz vor und sehen darin einen Angriff auf die Gewaltenteilung. Schiltz hielt fest, dass hochrangige Vertreter des Justizministeriums wiederholt damit gedroht hätten, Bundesstaaten mit sogenannter „Sanctuary"-Politik zu bestrafen.