Das Europäische Parlament hat einer überarbeiteten EU-Verordnung zu Altfahrzeugen zugestimmt. 437 Abgeordnete votierten dafür, 112 dagegen, 20 enthielten sich (heise online). Die Regeln sollen aus dem Autosektor einen echten Kreislaufwirtschafts-Bereich machen – und verlagern dabei einen erheblichen Teil der Verantwortung auf die Hersteller.
Was beschlossen wurde
Kern der Verordnung ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung. Autobauer sollen künftig für die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der EU aufkommen (Utopia). Diese Pflicht greift einige Jahre nach Inkrafttreten der Regeln. Halter sollen ihre ausgedienten Fahrzeuge kostenlos abgeben können.
Darüber hinaus müssen Neuwagen so konstruiert werden, dass sich Bauteile leichter ausbauen, wiederverwenden und aufarbeiten lassen. Bei Elektroautos betrifft das vor allem Batterien und Motoren, die demontierbar sein müssen. Ziel ist, wertvolle Rohstoffe wie Aluminium, Kupfer und seltene Erden im Kreislauf zu halten und damit die Importabhängigkeit Europas zu verringern.
Recyclingquoten für Kunststoffe
Neu zugelassene Fahrzeugtypen sollen künftig einen festgelegten Anteil an recyceltem Kunststoff enthalten. Nach dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag waren 15 Prozent Rezyklat sechs Jahre nach Inkrafttreten und 25 Prozent nach zehn Jahren vorgesehen, wobei ein Teil davon aus einem geschlossenen Kreislauf – also tatsächlich aus alten Autos – stammen soll. Die genaue Höhe der final vereinbarten Quote kann von diesen Werten abweichen.
Hintergrund: Millionen verschwundene Autos
Nach Angaben der EU-Kommission erreichen jährlich rund 6,5 Millionen Fahrzeuge in der EU das Ende ihrer Lebensdauer. Bei einem großen Teil davon verlieren die Behörden nach der Abmeldung jede Spur – ihr Verbleib ist unbekannt (heise online). Um zu verhindern, dass nicht mehr verkehrstaugliche Wagen in Drittländer verschifft werden und dort die Umwelt belasten, soll der Export solcher Fahrzeuge einige Jahre nach Inkrafttreten verboten werden.
Kritik von Industrie und Umweltschützern
Die Verordnung stößt von zwei Seiten auf Vorbehalte. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) fordert, die Zielvorgabe für den Rezyklatanteil an das technisch Machbare anzupassen, und warnt vor einem Verteilungskampf um knappe Sekundärrohstoffe und in der Folge steigenden Kosten. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe wiederum kritisieren einzelne Regelungen als nicht ausreichend (EUWID).
Nächste Schritte
Parlament und Mitgliedstaaten hatten sich bereits zuvor im Trilog auf einen Kompromisstext verständigt. Nach dem Parlamentsvotum müssen nun noch die Mitgliedstaaten im Rat die Verordnung formell bestätigen. Anschließend tritt sie in Kraft; die meisten Pflichten greifen mit mehrjähriger Übergangsfrist – die Herstellerverantwortung für Entsorgungskosten erst einige Jahre später (Utopia).



