Wer in Deutschland geschieden wird, teilt nicht nur Hausrat und Konten – auch die Rente wird aufgeteilt. Der sogenannte Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass alle Versorgungsanrechte, die während der Ehezeit aufgebaut wurden, hälftig zwischen beiden Partnern verteilt werden.

Was der Versorgungsausgleich genau ist

Jede Rentenanwartschaft, die zwischen Heiratsmonat und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden ist, wird halbiert und beiden Seiten je zur Hälfte gutgeschrieben (Deutsche Rentenversicherung). Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Rente. Einbezogen werden auch Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorge sowie Riester- und Rürup-Verträge. Nicht erfasst sind dagegen klassische Lebensversicherungen, Unfall- oder Opferrenten (Finanztip). Der Regelfall ist die interne Teilung: Jeder Partner überträgt die Hälfte seiner in der Ehe erworbenen Anrechte auf den anderen, sodass beide eigene Konten beim jeweiligen Versorgungsträger erhalten.

Wer profitiert – und wer verliert

Der Ausgleich soll eine in der Ehe gemeinsam erbrachte Lebensleistung fair verteilen. Profitieren tut deshalb typischerweise der Partner mit den geringeren eigenen Ansprüchen. Das sind statistisch überwiegend Frauen, die wegen Kindererziehung, Pflege oder Haushaltsführung in Teilzeit gearbeitet oder Erwerbspausen eingelegt haben. Die Kehrseite: Der Partner mit den höheren Anwartschaften gibt die Hälfte des Überhangs ab und hat im Alter spürbar weniger Rente, als sein eigenes Erwerbsleben hergäbe. Ein „Verlierer“ im moralischen Sinn ist das nicht – der Gesetzgeber wertet beide Beiträge zur Ehe als gleichwertig.

Wann der Ausgleich entfällt oder angepasst wird

  • Kurze Ehe: Dauerte die Ehe bis zu drei Jahre, findet der Ausgleich nur statt, wenn ein Partner ihn ausdrücklich beantragt.
  • Bagatellgrenze: Sind die Anrechte sehr klein oder die Differenz gering, kann das Gericht auf eine Teilung verzichten. 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei einem Kapitalwert von 4.746 Euro bzw. einem monatlichen Rentenwert von 39,55 Euro (t-online).
  • Ehevertrag oder Verzicht: Paare können den Ausgleich vertraglich ausschließen. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden.
  • Härtefall: Wäre die Teilung grob unbillig, kann das Familiengericht sie ausnahmsweise ablehnen.

Was beim Tod des Ex-Partners passiert

Ein häufiges Missverständnis: Wer Anrechte abgegeben hat, bekommt sie nicht automatisch zurück, wenn der Ex-Partner früh stirbt. Es gibt aber eine Schutzregel. Verstirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Partner, bevor er die übertragene Rente länger als 36 Monate bezogen hat, wird die Kürzung der eigenen Rente auf Antrag rückgängig gemacht (Deutsche Rentenversicherung). Wichtig: Das geschieht nicht von selbst – man muss es beim Rententräger beantragen.

Worauf Sie achten sollten

Die Berechnungen sind komplex und Fehler haben dauerhafte Folgen für die spätere Rente. Verbraucherschützer und die Rentenversicherung raten, die Angaben in den Gerichtsfragebögen von einem Rentenberater prüfen zu lassen. Wer bereits Rente bezieht, sollte wissen: Die Kürzung greift ab dem Monat, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Auf Bundesebene wird zudem über eine Reform des Versorgungsausgleichs diskutiert; ob und wann sie kommt, ist noch offen.