In Mannheim ist ein 53-jähriger Mann im Zuge eines Polizeieinsatzes gestorben, nachdem er mutmaßlich mehrere Menschen in einer Wohnung mit einem Messer angegriffen hatte. Eine bei dem Angriff schwer verletzte 26-jährige Frau schwebt nach Angaben der Ermittlungsbehörden weiter in Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion angeordnet, um die Todesursache des Mannes zu klären.
Was geschah
Nach Angaben der Behörden soll der 53-jährige Deutsche in der Nacht zum Sonntag in einer Mannheimer Wohnung mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen haben. Eine 26-jährige Frau wurde dabei schwer verletzt; sie musste noch am Einsatzort reanimiert und anschließend notoperiert werden. Ein 76-jähriger Mann erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. In welchem Verhältnis die Beteiligten zueinander standen, war zunächst unklar.
Der Polizeieinsatz
Die eingesetzten Beamten forderten den Mann den Angaben zufolge auf, das Messer abzulegen und die Wohnungstür zu öffnen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, woraufhin sich die Polizei gewaltsam Zutritt verschaffte. Bei der anschließenden Festnahme habe sich der 53-Jährige stark gewehrt; die Beamten setzten dabei einfache körperliche Gewalt ein – also keine Hilfsmittel wie Pfefferspray, Schlagstock oder Schusswaffe. Der Mann kollabierte, als Rettungskräfte eintrafen, und starb wenige Stunden später im Krankenhaus.
Zustand der jungen Frau
Die 26-Jährige schwebt nach Angaben der Ermittler weiterhin in Lebensgefahr; ihr Zustand wurde zuletzt als stabil beschrieben. Über weitere Details zu ihrer Person machten die Behörden mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz keine näheren Angaben.
Ermittlungen und Obduktion
Die Untersuchung des Falls ist zweigeteilt: Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des mutmaßlichen Messerangriffs, unter anderem wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Den tödlich verlaufenen Polizeieinsatz selbst untersucht das Landeskriminalamt Baden-Württemberg – ein bei Todesfällen im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen übliches Vorgehen. Die angeordnete Obduktion sollte die genaue Todesursache des Mannes klären; mit einem vorläufigen Ergebnis wurde im Verlauf der Woche gerechnet. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.



