Der Bonitätswert der Schufa entscheidet im Alltag mehr, als vielen bewusst ist: über Kredite, Mietverträge, Mobilfunkverträge oder den Ratenkauf im Onlineshop. Wie genau dieser Score zustande kommt, gilt jedoch als Geschäftsgeheimnis. Am Donnerstag, dem 18. Juni 2026, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Frage befasst, wie weit der Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenüber der Auskunftei reicht. Ein Urteil verkündete der Senat zunächst nicht – wann es fällt, blieb nach Angaben von heise online offen; die Fachpresse rechnet mit einer Verkündung im Herbst.

Worum es im Verfahren geht

Verhandelt wurden mehrere Revisionen von Privatpersonen, die ursprünglich als fünf Parallelverfahren angesetzt waren; eines wurde zuvor beigelegt. Die Kläger wollen von der Schufa keine bloße Datenkopie, sondern Informationen, die für Laien verständlich sind und es ermöglichen, den eigenen Scorewert auf Fehler und mangelnde Plausibilität zu überprüfen. Ihr Argument ist präventiv: Der Betroffene wolle wissen, ob er falsch eingestuft sei – bevor ihm überhaupt ein Kredit oder eine Wohnung verweigert wird.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden war dieser Linie weitgehend gefolgt und hatte von der Schufa zusätzliche Angaben verlangt. Gestützt wurde dies auf die Transparenzpflichten der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 und Art. 12 DSGVO), wonach Auskünfte in präziser, transparenter und verständlicher Form zu erteilen sind. Die einschlägigen Aktenzeichen sind laut Legal Tribune Online unter anderem I ZR 227/25 und I ZR 230/25.

Der Bezug zum EuGH-Urteil von 2023

Hintergrund ist ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 (Rechtssache C-634/21). Darin stellten die Luxemburger Richter klar, dass die automatisierte Erstellung eines Scores als „automatisierte Entscheidung“ im Sinne von Art. 22 DSGVO gelten kann – allerdings nur, wenn die spätere Entscheidung eines Dritten, etwa einer Bank, „maßgeblich“ auf diesem Wert beruht. In diesem Fall greifen besondere Transparenzpflichten.

Genau dieses Dreiecksverhältnis zwischen Schufa, Bank und Verbraucher rückte in Karlsruhe in den Mittelpunkt. Nach Einschätzung von Prozessbeobachtern deutete der Senat an, der Auskunftsanspruch setze eine tatsächliche automatisierte Entscheidung voraus – also etwa eine konkrete Kreditablehnung – und nicht schon die reine Score-Berechnung (LTO).

Was die Schufa entgegenhält

Die Auskunftei verweist darauf, dass ihre Praxis von der Rechtsprechung breit gestützt werde: Nach ihrer Darstellung hätten zehn Oberlandesgerichte sie in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt (heise online). Die Schufa argumentiert, sie treffe selbst keine Entscheidung, sondern liefere ihren Kunden lediglich einen Wert.

Gesetzgeber zieht ohnehin nach

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ändert sich die Rechtslage bald: Zum 20. November 2026 treten nach Angaben von heise neue Transparenzpflichten zum Scoring in Kraft, die der verbraucherfreundlichen Linie ähneln. Das BGH-Urteil dürfte dennoch Signalwirkung für die zahlreichen anhängigen Altverfahren entfalten und klären, wie weit der Blick in die „Black Box“ des Scorings schon nach geltendem Recht reicht.