Ein simpler Vorzeichenfehler hat den Bund nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel rund fünf Millionen Euro gekostet. Zwischen Juli 2025 und Juni 2026 erhielten Bundesbedienstete an zahlreichen Auslandsdienstorten höhere Zuschläge, als ihnen zugestanden hätten. Das Auswärtige Amt bestätigte den Fehler.

Wie der Fehler entstand

Für den sogenannten Auslandszuschlag und den Kaufkraftausgleich berechnet ein vom Auswärtigen Amt beauftragtes externes Unternehmen regelmäßig sogenannte Zonenstufen. In sie fließen unter anderem Sicherheitslage, Versorgungslage und der Preisunterschied zwischen Berlin und dem jeweiligen Dienstort ein. Ist das Leben vor Ort günstiger als in der Hauptstadt, wird üblicherweise ein negativer Faktor angesetzt – der Zuschlag fällt dann niedriger aus.

Genau hier lag der Fehler: Statt der negativen Werte wurden laut den übereinstimmenden Berichten durchweg positive Vorzeichen gesetzt. Dadurch wurden die Zonenstufen an vielen Standorten zu hoch angesetzt und die Bezüge fielen höher aus als vorgesehen.

71 von 220 Dienstorten betroffen

Von der Fehlberechnung profitierten Beschäftigte an 71 von 220 Auslandsdienstorten. Betroffen waren nach Angaben der berichtenden Medien nicht nur Diplomatinnen und Diplomaten, sondern auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – etwa im Rahmen des Aufbaus der Litauen-Brigade. Für sie bedeutet die Korrektur künftig spürbar weniger Geld: In Litauen sollen die Zuschläge um rund 150 Euro im Monat sinken.

Geld bleibt bei den Beschäftigten

Die zu viel gezahlten Beträge kann der Bund bei den Empfängerinnen und Empfängern aus rechtlichen Gründen nicht zurückfordern. Stattdessen prüft das Auswärtige Amt, ob das beauftragte Unternehmen über eine Regressforderung haftbar gemacht werden kann. Den Fehler in den Zonenstufen hat das Amt nach eigenen Angaben bei der diesjährigen Festsetzung bereits korrigiert.

Kontrolllücke wird sichtbar

Der Vorgang wirft Fragen nach der Kontrolle ausgelagerter Berechnungen auf: Ein einziger, systematisch falsch gesetzter Parameter wirkte über Monate auf Dutzende Dienstorte, bevor er auffiel. Dass die Zahlen offenbar ungeprüft übernommen wurden, deutet auf eine Lücke in der internen Plausibilitätsprüfung hin. Ob und in welcher Höhe der Bund das Geld über einen Regress zurückholen kann, ist bislang offen.