Deutschland schiebt nur einen Bruchteil der Menschen ab, die das Land eigentlich verlassen müssten. Die Lücke zwischen rechtlicher Ausreisepflicht und tatsächlichem Vollzug ist seit Jahren ein zentrales Streitthema der Migrationspolitik – und sie bleibt groß, obwohl die Zahl der Abschiebungen zuletzt gestiegen ist.
Die Zahlen
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren laut Ausländerzentralregister 232.067 Menschen ausreisepflichtig. Der weitaus größte Teil von ihnen – rund 190.974 Personen oder etwa 82 Prozent – besaß eine Duldung. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung: Die Betroffenen müssen das Land verlassen, können aber „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" derzeit nicht abgeschoben werden. Nur rund 41.000 Menschen galten Ende 2025 als unmittelbar ausreisepflichtig.
Dem stehen die tatsächlichen Vollzugszahlen gegenüber: Im Gesamtjahr 2025 wurden nach Angaben des Mediendienstes Integration 22.787 Menschen abgeschoben, etwa 13 Prozent mehr als 2024 (20.084). Setzt man die Abschiebungen ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen, wird nur etwa jeder Zehnte tatsächlich außer Landes gebracht. Hinzu kommen allerdings die freiwilligen Ausreisen, die einen erheblichen Teil der Rückkehr ausmachen.
Wie schwierig der Vollzug ist, zeigt eine Gegenrechnung: Allein 2024 konnten 33.717 geplante Abschiebungen nicht durchgeführt werden – häufig, weil die Betroffenen vor der Übergabe an die Bundespolizei nicht angetroffen wurden.
Warum so wenige abgeschoben werden
Der mit Abstand häufigste Grund für eine Duldung sind fehlende Reisedokumente. Ohne gültige Papiere nimmt kein Staat seine Bürger zurück – und nicht selten kooperieren Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Pässen oder der Identitätsfeststellung nur zögerlich. In Zehntausenden Fällen ist die Identität der Betroffenen ungeklärt.
Daneben spielen rechtliche und humanitäre Gründe eine Rolle: familiäre Bindungen, Berufsausbildung oder Schulbesuch, ärztlich attestierte schwere Erkrankungen sowie laufende Gerichts- und Asylfolgeverfahren, die eine Abschiebung aussetzen. Auch fehlende Rückübernahmeabkommen bremsen den Vollzug.
Bemerkenswert: Die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen ist gegenüber 2022 spürbar gesunken – allerdings vor allem, weil viele langjährig Geduldete über das Chancen-Aufenthaltsrecht einen legalen Status erhielten.
Die politische Debatte
Die schwarz-rote Bundesregierung hat eine „Rückführungsoffensive" vereinbart und will mit neuen Gesetzen sogenannte Abschiebehemmnisse abbauen und Verfahren beschleunigen. Im Gespräch sind auch Vereinbarungen mit Drittstaaten, in die Ausreisepflichtige überstellt werden sollen, wenn ihre Herkunftsländer nicht kooperieren. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollen wieder aufgenommen werden, beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Flüchtlingsorganisationen kritisieren dieses Vorgehen scharf und verweisen auf die Menschenrechtslage. Ob die angekündigten Maßnahmen die Quote spürbar erhöhen, ist offen – der Vollzug bleibt das eigentliche Nadelöhr.



